Gruppe von Menschen stehen auf einer Wiese

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Land stärkt seine Streuobstwiesen

Neue Richtlinie fördert die Pflanzung von Obstbäumen, sichert wertvolle Bestände und stärkt regionale Wertschöpfungsketten

Das Land setzt ein starkes Zeichen für den Erhalt seiner einzigartigen Kulturlandschaften. Mit der neuen Streuobstrichtlinie baut das Hessische Heimatministerium die Unterstützung für Streuobstwiesen deutlich aus:  Erstmals erhalten Privatpersonen sowie Vereine und Verbände die Möglichkeit, attraktive Fördersätze für die Neu- und Nachpflanzung sowie Pflege von Streuobstbäumen zu beantragen.  Ein herausragendes Merkmal der neuen Förderrichtlinie ist außerdem der Zuschuss zur Ernte von Streuobst sowie die Unterstützung von Keltereien, um Streuobstannahmestellen einzurichten. Damit setzt das Ministerium Anreize, regionales Obst auch in regionale Wertschöpfungsketten zu bringen. Das Land stellt für die neue Richtlinie jährlich bis zu eine Million Euro bereit.

„Streuobstwiesen sind seit Jahrhunderten hessisches Kulturgut. Sie prägen unsere Landschaft und sind zugleich Hotspots der Artenvielfalt. Mit der neuen Förderrichtlinie stärken wir gezielt ihren Erhalt und die nachhaltige Nutzung“, betont Landwirtschaftsminister Ingmar Jung. „Wir unterstützen alle, die sich für unsere Streuobstwiesen engagieren, von Privatpersonen über Vereine bis hin zu landwirtschaftlichen Betrieben.“

Umfassende Förderung entlang der gesamten Wertschöpfungskette

Die Richtlinie setzt gezielt an mehreren Punkten an: Neben der Förderung von Neu- und Nachpflanzung hochstämmiger Obstbäume liegt ein besonderer Fokus auf der langfristigen Pflege der bestehenden Streuobstwiesen. Die finanzielle Förderung ist an das Alter der Bäume angepasst. So ist die aufwändigere Pflege von Altbäumen, wie zum Beispiel auch Mistelbefall, berücksichtigt und gezielt förderfähig. Auch für die Veredelung bzw. Direktsaat von hochstämmigen Streuobstsorten wird eine innovative Förderung geschaffen. Erstmals wird auch die Ernte von Streuobst umfassend unterstützt. Damit soll sichergestellt werden, dass Obst genutzt und regional verarbeitet wird. Zudem fördert das Land die Einrichtung von Annahmestellen, um die Infrastruktur für Sammlung und Weiterverarbeitung zu verbessern. „Streuobstwiesen sind nicht nur ökologisch wertvoll, sondern auch ein wichtiger Bestandteil regionaler Wirtschaftskreisläufe“, so Jung. „Mit unserer Förderung stärken wir gezielt die Wertschöpfung vor Ort.“

Breite Zielgruppe ist antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind insbesondere Privatpersonen, Vereine und Verbände, Naturschutz-, Obst- und Gartenbauvereine, Landschaftspflegeverbände, Waldbesitzervereinigungen sowie kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe. Für die Förderung von Streuobst-Annahmestellen können zudem kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine und Verbände mit entsprechender Tätigkeit Anträge stellen.

Gefördert werden extensiv bewirtschaftete Streuobstwiesen mit hochstämmigen Bäumen. Voraussetzung ist eine Mindestgröße der Fläche von 1.000 Quadratmeter oder ein entsprechender Baumbestand von mindestens zehn hochstämmigen Obstbäumen.

Antragstellung online

Die Antragstellung erfolgt online und muss vor Beginn der Maßnahmen erfolgen. Für die Förderung der Ernte gilt eine jährliche Frist bis zum 31. Oktober. Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung gibt es auf der Webseite des LandeswirtschaftsministeriumsÖffnet sich in einem neuen Fenster.